Nutzungsbedingungen
§ 1 - Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
Die EEP-Service GmbH (nachstehend „EEP-Service“) stellt unter https://vertragsgenerator.info eine passwortgeschützte Plattform für die Erstellung und Verwaltung juristischer Verträge zur Verfügung. Für alle Leistungen, die die EEP-Service erbringt, gelten in Ergänzung zum Datennutzungsvertrag die folgenden Nutzungsbedingungen, sofern nicht nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 - Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Die EEP-Service stellt dem Kunden das für die Vertragserstellung und -verwaltung erforderliche technische und rechtliche Know-how internetgestützt gegen Entgelt zur Verfügung. Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines einfachen und zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes für durch die EEP-Service bereit gestellte Daten. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
(2) Der entsprechende Datennutzungsvertrag kommt nicht über das Internet zustande, sondern wird ausschließlich persönlich zwischen der EEP-Service und dem Kunden geschlossen. Im Anschluss daran erhält der Kunde die entsprechenden Benutzerkennungsdaten (Login-Daten), mit deren Hilfe er sich auf dem Benutzerportal https://vertragsgenerator.info anmelden kann.
§ 3 - Umfang und Inhalt des Nutzungsrechts
(1) Umfang und Inhalt des Nutzungsrechts richten sich nach dem Datennutzungsvertrag bzw. diesen Nutzungsbedingungen und ergänzend nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze).
(2) Die Daten dürfen vom Kunden ausschließlich zur eigenen, innerbetrieblichen Nutzung verwendet werden. Die dauerhafte, über die Laufzeit des geschlossenen Nutzungsvertrages hinausgehende Verwendung der bis dahin erstellten Dokumente ist dem Kunden erlaubt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die systematische Weitergabe und / oder der Verkauf von Inhalten oder Rechtsdokumenten, auch in modifizierter Form, während oder nach der Dauer des Vertrages zu gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Zwecken an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Dokumente oder Teile daraus sind allgemeiner Wissensstand, oder mit geringem Aufwand aus anderen Quellen (z.B. Haufe Personaloffice) beschaffbar.
(3) Dritte in diesem Sinne sind andere als dem Betrieb des Kunden zugehörigen Personen. Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen.
(4) Die dem Betrieb zugehörigen Personen sind in gleicher Weise wie der Kunde an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden.
§ 4 - Urheberrechtlicher Schutz
Die überlassenen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentlichungen dieser Daten und damit erzeugte Darstellungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der EEP-Service zulässig.
§ 5 - Leistungen
(1) Vertragserstellung
Auf dem Benutzerportal werden dem Kunden Fragenkataloge zur Verfügung gestellt, bei denen in Abhängigkeit von den Antworten
Datensätze generiert werden, die in einen bestehenden Rahmenvertrag eingefügt und auf diese Weise zu einem individuellen Vertrag
verbunden werden. Die Datensätze wurden mit Fachanwälten der jeweiligen Rechtsgebiete entworfen und werden in regelmäßigen
zeitlichen Abständen an die Gesetzes- und Rechtsprechungslage angepasst.
(2) Vertragsverwaltung
Der Bereich „Verträge“ erlaubt dem Kunden das Dokumentenmanagement, insbesondere die Speicherung, die Löschung und den Download
der erstellten Verträge über den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit. Hier können auch bestimmte Datensätze (z.B.
Mitarbeiterstammdaten) angelegt werden.
(3) Fristenwecker
In den Dienst ist ein Fristenwecker integriert, der besonders wichtige Vertragsfristen speichert und den Kunden rechtzeitig
vorher an deren Ablauf erinnert. Die Benachrichtigungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen lediglich als
Arbeitshilfe; der Kunde bleibt insbesondere zur Kontrolle etwaiger Fristen verpflichtet.
(4) Automatische Benachrichtigungen
Der Dienst wird alle drei Monate geänderter Gesetzgeber und Rechtsprechung angepasst. Der Kunde erhält zusätzlich automatische
E-Mails, falls Handlungsbedarf bei Bestandsverträgen besteht. Die Benachrichtigungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und dienen lediglich als Arbeitshilfe; der Kunde hat etwaige Anpassungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
(5) Rechtstipps
Zusätzlich bietet die Plattform Rechtstipps zu jeder Frage bzw. Antwort, damit der Kunde alle wichtigen Entscheidungshilfen
erhält, die er benötigt, um den für sich optimalen Vertrag zu erstellen.
§ 6 - Verfügbarkeit, Leistungsänderungen und -aktualisierungen
(1) Die EEP-Service stellt dem Kunden den Dienst 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr zu 99 % im Jahresmittel bereit, jedoch unter Ausschluss der Wartungsarbeiten. Soweit möglich, wird die EEP-Service den Kunden über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren.
(2) Die EEP-Service ist berechtigt, Rechtsdokumente, Inhalte und Funktionen jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten. Eine Aktualisierung der Inhalte findet alle 3 Monate statt.
(3) Die EEP-Service ist berechtigt, Rechtsdokumente, Fachinhalte und Funktionen angemessen auszutauschen oder zu beschränken, wenn der Austausch oder die Beschränkung aus rechtlichen oder technischen Gründen zwingend erforderlich ist.
§ 7 - Datenschutz
Der Kunde und die seinem Betrieb zugehörigen Personen verpflichten sich insbesondere,
a) die Bestimmungen des BDSG und des jeweils geltenden Landesdatenschutzgesetzes einzuhalten,
b) die zur Verfügung gestellten Daten geheim zu halten,
c) übermittelte Zugriffskennungsdaten (individuelle Benutzerkennung und Passwort) geheim zu halten,
d) der EEP-Service jede unbeabsichtigte Weitergabe unverzüglich anzuzeigen und
e) die EEP-Service auf eventuelle Sicherheitslücken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit oder Mängel hinsichtlich der
Datenqualität hinzuweisen.
§ 8 - Gewährleistung, Haftung
(1) Mängelgewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert nach den folgenden Bestimmungen: Die Gesellschaft wird den der Datenempfängerin bereitgestellten Internetdienst mit der üblichen Sorgfalt pflegen und zumindest alle drei Monate aktualisieren. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der erstellten Dokumente übernimmt die Gesellschaft nicht. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass ein automatisierter Interviewprozess nicht jeden Sachverhalt mit seinen spezifischen Besonderheiten erfassen kann und daher keine Rechtsdienstleistung (z. B. durch einen Rechtsanwalt) im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellt. Die Datenempfängerin ist gehalten, die generierten Rechtsdokumente im Hinblick auf die von ihr angestrebte Verwendung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Die richtige Verwendung der Rechtsdokumente obliegt der Datenempfängerin. Ein am Ende einer jeden Vertragserstellung kurzer Vertragscheck durch einen von der Gesellschaft empfohlenen Fachanwalt wird angeraten. Auf § 6 Absatz 3 wird insoweit verwiesen.
(2) Die Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Klauseln, die die Datenempfängerin individuell ergänzt hat.
(3) Die Inhalte der Dokumente bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Die Gesellschaft und die Datenempfängerin vereinbaren, dass der Anspruch der Datenempfängerin auf Ersatz eines von der Gesellschaft fahrlässig verursachten Schadens im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Datennutzungsvertrages im Einzelfall auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: eine Millionen Euro) für Personenschäden, Sach- und Produktionsvermögensschäden und für allgemeine Vermögensschäden auf EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro) pro Schadensfall beschränkt ist.
(5) Soweit ein Schadenersatzanspruch der Datenempfängerin kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in sechs Jahren ab Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(6) Die in den Absätzen 4 und 5 getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung und/oder nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist damit nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
§ 9 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen und dem Datennutzungsvertrag sowie dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Flensburg.
§ 10 - Support
Die EEP-Service wartet den bereitgestellten Dienst während der gesamten Vertragslaufzeit und wird etwaige Fehler in der Regel mittels Updates und Bugfixes beheben. Dem Kunden steht für alle technischen und anwendungsbezogenen Fragen ein E-Mail-Support unter zur Verfügung. Support kann auch durch Fernwartung erbracht werden. Nimmt der Kunde eine Fernwartung in Anspruch, ist er gehalten, Dokumente mit personenbezogenen oder sonst vertraulichen Daten im Vorfeld zu schließen.
(Stand: Juni 2017)